LINKE-Fraktion fordert unverzügliche Entschädigung der Lüheflut-Opfer

Aufgrund der aktuellen Ereignisse hat DIE LINKE-Fraktion zur kommenden Kreistagssitzung am 8. Dezember im „Stadeum“ einen Antrag zur Lühe-Flut vom 28. Mai 2022 gestellt. In ihrem 2-Punkte-Antrag fordern die beiden LINKEN-Abgeordneten Tanja Wilhelm und Benjamin Koch-Böhnke den Kreistag auf, es als erwiesen anzusehen, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durch das zu späte Schließen des Sperrwerks, die Flutschäden bei den Opfern erst ermöglicht habe. Zweitens soll der Kreistag laut LINKEN-Antrag die Niedersächsische Landesregierung mit Nachdruck auffordern, unverzüglich eine Dringlichkeitssitzung des Niedersächsischen Landtages abzuhalten, auf der die Entschädigunszahlungen sowie deren schnelle Auszahlung durch das Land Niedersachsen an die Geschädigten der Lühe-Flut beschlossen werden sollen. Hintergrund des Antrages: Bei der Flut am 28. Mai wurde das Lühe-Sperrwerk vom NLWKN zu spät geschlossen, so dass es zu Überschwemmungen kam. Den 60 Flutopfern wurde nach der Flut sowie kurz vor und nach der Landtagswahl vom damaligen Umweltminister und jetzigen Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) versprochen, dass es eine schnelle Entschädigungslösung geben solle. Lies wollte mit einer sogenannten „Billigkeitslösung“ die Geschädigten, zum Teil noch im Jahr 2022, entschädigen. Hierzu wäre allerdings ein Landtagsbeschluss notwendig gewesen. Beschlossen hat der Landtag zwar einen Nachtragshaushalt, dieser bezog sich allerdings eher auf die Folgen des Kriegs in der Ukraine. Der Beschluss für die Entschädigungszahlungen an die Opfer der Lüheflut wurde anscheinend vergessen und nicht beschlossen, so dass diese Gelder ohne Landtagsbeschluss nun nicht ausgezahlt werden können. Wilhelm und Koch-Böhnke vermuten hinter diesen Vergesslichkeiten der SPD eher eine Hinhalte-Taktik, zu dem ihrer Meinung nach auch die Äußerung von Petra Tiemann (ebenfalls SPD) passe, die zum Zeitpunkt der Lühe-Flut noch Landtagsabgeordnete war. Tiemann machte den Flut-Geschädigten noch vor der Wahl Mut, und verkündete, dass das Geld bereit stünde. Dieser Äußerung Tiemanns widersprach nun das Finanzministerium, und räumte ein, das dies nicht der Wahrheit entsprach. Was nach Ansicht der LINKEN auch gegen das „Vergessen-Argument“ spricht, seien die Äußerungen, es könne aber noch im nächsten Jahr ein entsprechender Beschluss gefasst werden, obwohl es nach öffentlicher Äußerung des Niedersächsischen Finanzministeriums momentan keine diesbezüglichen Gespäche zwischen den Ministerien gäbe. Wilhelm: „Aber auch die Aussage des NLWKN, die Flut-Geschädigten hätten ohnehin keinen Anspruch auf eine Entschädigung, da sie in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet wohnten, ist ein Schlag ins Gesicht der Flutopfer und erweckt den Eindruck, dass von Seiten der Landesregierung gemauert und auf Zeit gespielt wird, statt sich zur Verantwortung eigener Fehler zu bekennen.“ Für Koch-Böhnke sind die teilweise völlig widersprüchlichen Aussagen und das Auf-Zeit-Spielen der Verantwortlichen keine Vergesslichkeiten, sondern eine nicht hinzunehmende Unverschämtheit gegenüber den Flut-Geschädigten, weshalb der Kreistag jetzt mit geschlossener, starker Stimme für die Flut-Opfer sprechen und sowohl die Schuld der NLWKN und die Verantwortung der Landesregierung benennen sowie die unverzügliche Auszahlung der Entschädigungszahlungen an die Opfer vom Land Niedersachsen einfordern müsse. „Das einzige was bei dieser Art von „Billigkeitslösung“ wirklich billig ist, sind die faulen Ausreden, mit der sich die Landesregierung aus der Verantwortung stehlen will“, so der Linken-Fraktionsvorsitzende und fügt hinzu: „Die Geschädigten der Lühe-Flut brauchen dringend die Entschädigungszahlungen, um ihre teilweise erheblichen Schäden reparieren zu lassen. Die Opfer haben ein Anrecht darauf – und der Kreistag muss aus Verantwortung für die Betroffenen dieses Recht vehement von der Landesregierung einfordern!“