Linke will Gesellschafterbeschluss der Elbe Klinken ändern und investieren

Die LINKE-Fraktion will den Gesellschafterbeschluss der Elbe Kliniken ändern damit der Landkreis Stade investieren kann. Der bestehende Gesellschafterbeschluss wurde vor Jahren im Zuge der Umwandlung der kommunalen Krankenhäuser in Stade und Buxtehude zur GmbH verfasst. Dieser besagt zwar, dass sich die Elbe Kliniken weiterhin in Trägerschaft des Landkreises Stade und der Hansestadt Stade befinden, doch können die Träger weder direkten Einfluss auf das Handeln der Kliniken nehmen, noch dürfen sie die Kliniken durch Investitionszuschüsse unterstützen. Hier besteht aus Sicht der LINKEN-Abgeordneten Karl-Heinz Holst und Benjamin Koch-Böhnke dringender Handlungsbedarf. Die beiden LINKEN-Politiker sind sich einig: „Wenn dringend benötigtes Pflegepersonal nicht zu finden ist, das Bündnis „Aufstehen für die Pflege“ Unterstützungsunterschriften der Bürger für den Wiedereintritt in die Tarifbindung sammelt, notwendige Modernisierungs- bzw. Baumaßnahmen aufgeschoben werden müssen und selbst der Geschäftsführer der Elbe Kliniken öffentlich erklärt, dass das Land seit Jahrzehnten seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann sollte auch der Stader Kreistag einsehen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.“ Deshalb soll nun, laut dem LINKEN-Antrag, der Gesellschafterbeschluss dahingehend geändert werden, dass Investitionszuschüsse möglich werden. Weiter sollen im kommenden Haushaltsjahr 1,5 Millionen Euro des Kreishaushalts mit einem Sperrvermerk versehen und – nach entsprechender Änderung des Gesellschafterbeschlusses – als Investitionszuschuss für dringenden Bedarf an die Elbe Kliniken gehen. Dies sei nach Ansicht der LINKEN allerdings keine Dauerlösung. Da das GmbH-Modell der Elbe Kliniken Stade-Buxtehude aus Sicht der LINKEN-Fraktion komplett gescheitert sei, müsse hier ohnehin Grundsätzliches geändert werden. Langfristig müssen nach Meinung des LINKEN-Fraktionsvorsitzenden die Elbe Kliniken komplett in die öffentliche Hand zurückgeholt und entsprechend finanziert werden. Koch-Böhnke: „Die Politik auf allen Ebenen sowie auch die Gesellschaft insgesamt muss die grundsätzliche Frage beantworten, ob die Behandlung kranker Menschen ausschließlich nach den medizinischen Notwendigkeiten oder von der Wirtschaftlichkeit abhängen soll.“