Friedhofsgebühren steigen vorerst nicht so drastisch

Ina Frank Buxtehuder/Stader Tageblatt

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren in Buxtehude sorgte im Betriebsausschuss im Oktober für Entsetzen. Nun stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Die Politik fasste einen Beschluss, der die Belastung für die Bürger vorerst etwas verringern soll. Hintergrund der gestiegenen Gebühren ist, dass erstmals seit etwa 20 Jahren für Buxtehude wieder eine Friedhofsgebührenkalkulation angefertigt wurde. In der Oktober-Sitzung des Betriebsausschusses war diese ausführlich vorgestellt worden (das TAGEBLATT berichtete). Einige Beispiele: Eine Wahlgrabstelle für einen Sarg kostete bisher 703 Euro und soll nun 1272 Euro kosten; wer ein Urnenwahlgrab möchte, zahlte dafür 492 Euro, nun sollen es 1253 Euro sein. Die Kosten der Friedhöfe werden grundsätzlich aufgeteilt: Es gibt gebührenfähige und nicht-gebührenfähige Kosten. Letztere fallen zum Beispiel für Grünflächen und für die Instandhaltung von Kriegs- und Ehrengräbern an und müssen aus den allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Die gebührenfähigen Kosten müssen zu 100 Prozent gedeckt werden. Ist dem nicht so, muss die Unterdeckung ebenfalls aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Einen weiteren Aspekt fügte Dorothea Röttger, Leiterin der Stabsstelle Recht der Stadt Buxtehude, in der jüngsten Ausschusssitzung hinzu: Von der hundertprozentigen Kostendeckung könne die Verwaltung nur abweichen, wenn ein begründetes öffentliches Interesse vorliege. Dies könne etwa kultureller oder sozialer Natur sein. Welches das im Fall der Buxtehuder Friedhöfe sein könnte, müsste dann geklärt werden. Gebühren werden alle zwei Jahre neu kalkuliert In der folgenden Diskussion wurden von fast allen Fraktionen Ideen präsentiert, wie die Gebührenerhöhung für die Bürger nicht ganz so drastisch ausfallen könnte. Oft ging es nur um Details. Die Linke-Fraktion und die BBG/FWG-Fraktion hatten vorab Anträge gestellt. Die Linke forderte eine jährliche Steigerung der Friedhofsgebühren um maximal zehn Prozent sowie eine nach dem Einkommen gestaffelte Friedhofsgebührenkalkulation. Das für eine Unterdeckung notwendige öffentliche Interesse sei dadurch gegeben, argumentierte Linken-Ratsherr Benjamin Koch-Böhnke, dass nun einmal jeder Mensch sterbe und sich eine Bestattung leisten können müsse. Die BBG/FWG-Fraktion schlug indes vor, die Gebührenerhöhung über drei Jahre zu strecken. Bislang habe der Haushalt die Unterdeckung ja getragen, sagte BBG/FWG-Ratsherr Bodo Klages, warum sollte es nicht auch einige Jahre länger möglich sein? Von der SPD und der CDU folgten spontane Vorschläge. Horst Subei beantragte für die SPD, zwei Jahre lang die Kosten nur zu 60 Prozent von den Bürgern decken zu lassen und dann eine Nachkalkulation vornehmen zu lassen. Dass die Friedhofsgebühren alle zwei Jahre neu kalkuliert werden, soll in Buxtehude ohnehin künftig die Regel sein. Die CDU schlug vor, sofort kostendeckend zu arbeiten. Allerdings sollten den Bürgern in den ersten beiden Jahren Rabatte auf die Gebühren gewährt werden: 30 Prozent in 2021 und 15 Prozent in 2022. Diesen Vorschlag hielt der Ausschussvorsitzende Guido Seemann für wenig praktikabel: Ein Erlass für jeden Einzelfall bereite der Verwaltung viel Arbeit. Und wolle man Angehörige in Trauer wirklich noch mit zusätzlichen Erlassen belasten? 2021 und 2022 als Übergangsjahre Die CDU und die BBG/FWG einigten sich schließlich auf einen gemeinsamen Antrag, der vom Ausschuss auch so angenommen wurde. Die Jahre 2021 und 2022 sollen gewissermaßen „Übergangsjahre“ sein, in denen die Kosten nur zu 50 Prozent gedeckt werden. Erst ab 2023 sollen die von den Bürgern gezahlten Gebühren die Kosten zu 100 Prozent decken. Das rechtlich notwendige öffentliche Interesse für die Unterdeckung ergebe sich aus dem Protokoll der Sitzung, hieß es abschließend. Die Anträge der SPD und der Linken wurden abgelehnt.