LINKE: „Landrat Seefried muss Wort halten!“

Die LINKE-Fraktion fordert in einem Antrag den Kreistag auf, das noch ausstehende Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) bezüglich des Buxtehuder Autobahnzubringers zu akzeptieren und keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Das Verwaltungsgericht Stade hatte in seinem bereits ergangenen Urteil den Planfeststellungsbeschluss zum A26-Autobahnzubringer, der den Bau eines Zubringers durch die Rübker Straße vorsieht, vollständig aufgehoben und auch eine Berufung ausschlossen. Die Kreisverwaltung unter dem damaligen Landrat Roesberg wollte dieses Urteil allerdings nicht akzeptieren und legte dennoch Berufung ein, die das OVG Lüneburg im vergangenen Jahr auch zuließ. Seitdem läuft das Berufungsverfahren. Die Linken-Kreistagsabgeordneten Klemens Kowalski und Benjamin Koch-Böhnke sind zuversichtlich, dass das Urteil des Stader Verwaltungsgerichts von den Lüneburger Richtern bestätigt wird. Kowalski: „Einen Autobahnzubringer durch ein Wohngebiet zu bauen ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen.“ Beide Politiker betonen in diesen Zusammenhang, dass das Stader Verwaltungsgericht das „Schutzgut Mensch“ bei der Planfeststellung nicht ausreichend gewürdigt sah und diesen Mangel im Urteil besonders hervorgehoben hatte. Dieser mangelnde Schutz der Bürgerinnen und Bürger – insbesondere der direkten Anwohnerinnen und Anwohner – bei einem möglichen Bau des Zubringers über die Rübker Straße, hatte bereits in der Vergangenheit zu erheblichem Widerstand und der Gründung einer Bürgerinitiative geführt. An eine Versammlung der „Bürgerinitiative Rübker Straße“ im vergangenen Jahr im Zuge der Kommunal- und Landratswahlen erinnert jetzt Koch-Böhnke. Auf der Versammlung in der Buxtehuder Malerschule hatte der damalige Landratskandidat Kai Seefried zugesagt, das Urteil des OVG – wie auch immer es ausfalle – zu akzeptieren und keine weiteren Rechtsmittel einzulegen, sollte er zum Landrat gewählt werden. Der LINKEN-Fraktionsvorsitzende fordert deshalb Landrat Seefried auf, seiner Zusage an die Bürgerinitiative jetzt Nachdruck zu verleihen und dem LINKEN-Antrag zuzustimmen. Koch-Böhnke: „Landrat Seefried muss Wort halten!“ Weiter fordert die LINKE-Fraktion im Antrag die Kreisverwaltung auf, unverzüglich mit der Planung und Umsetzung einer Umgehungsvariante als Autobahnzubringer zu beginnen, sollte das Urteil des Stader Verwaltungsgerichts durch das OVG bestätigt werden. „Die Zubringervariante Rübker Straße muss in diesem Falle definitiv als gescheitert angesehen werden“, so Koch-Böhnke weiter und fügt hinzu: „Jede weitere Verzögerung der Kreisverwaltung durch neue Rechtsmittel, um an einem Planfeststellungsbeschluss festzuhalten, der bereits vom Verwaltungsgericht Stade vollständig aufgehoben wurde, wäre den Anwohnerinnen und Anwohnern im Bereich der Rübker Straße, aber auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Buxtehude nicht mehr zu vermitteln!“