Linke beantragt ausschließlich hauptamtliche Kontrolleure in den Schlachtbetrieben

Die LINKE-Fraktion im Landkreis Stade fordert in einem Antrag, dass künftig ausschließlich hauptamtliche Veterinäre des landkreiseigenen Veterinäramtes die gesetzlichen Kontrollen in den Schlachtbetrieben des Landkreises Stade durchführen sollen. Hintergrund dieses Antrages sind die kürzlich durch Tierschützer aufgedeckten Zustände in einem Düdenbütteler Schlachtbetrieb, in dem Tiere entdeckt wurden, die sich in einem elenden Zustand befanden. Die Regelung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen der Schlachtbetriebe im Landkreis Stade ist bisher derart geregelt, dass der Landkreis selbständige Veterinäre aus dem Landkreis Stade beauftragt, diese Kontrollen in den Schlachtbetrieben durchzuführen. Dies wollen die beiden LINKEN-Abgeordneten Karl-Heinz Holst und Benjamin Koch-Böhnke nun ändern. Holst: „Bei der bisherige Regelung kann es zu Interessenskonflikten der Veterinäre kommen. Einerseits muss ein Veterinär die Schlachtbetriebe im Auftrag des Landkreises kontrollieren, andererseits könnte er möglicherweise als selbständiger Veterinär – direkt oder indirekt – auch von diesen Schlachtbetrieben wirtschaftlich abhängig sein.“ Die LINKEN-Politiker geben zu bedenken, dass die verheerenden Zustände im Düdenbütteler Schlachtbetrieb nicht durch die zuständigen Veterinäre, sondern durch Tierschützer ans Licht gekommen sind. „Der Landkreis Stade muss sicherstellen, dass es nie wieder zu einem solchen Vorfall wie im Düdenbütteler Schlachtbetrieb kommt. Dies wollen wir sicherstellen, indem künftig die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen ausschließlich von hauptamtlichen Veterinären des landkreiseigenen Veterinäramtes durchgeführt werden“, so der Fraktionsvorsitzende Koch-Böhnke und fügt hinzu: „Die Tiere müssen vor derartigen Qualen geschützt werden und die Verbraucher sollen sicher sein, dass die gesetzlichen Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden“.