Die LINKE im Kreistag beantragt auf der nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsauschusses des Landkreises Stade die Streichung des erst kürzlich beschlossenen Rollstuhlzuschlages in Höhe von 7 Euro pro Fahrt. Bereits in der Ausschusssitzung im Juni, als die neue Taxientgeltverordnung beraten wurde, beantragte DIE LINKE den sogenannten Rollstuhlzuschlag nicht zu beschließen, mit der Begründung, dass der Rollstuhlzuschlag zutiefst unsozial und absolut diskriminierend sei. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht schlechter gestellt werden, als Menschen ohne Behinderungen“, fordern die Linken-Kreistagsabgeordneten Tanja Wilhelm und Benjamin Koch-Böhnke. Die zuständige Dezernentin Nicole Streitz entgegnete dem Antrag der Linken, dass der Rollstuhlzuschlag keine Rolle spiele, da die meisten Rollstuhl-Taxifahrten von der Krankenkasse übernommen würden. Allerdings musste Streitz einräumen, dass etwa 10% der Fahrten von den Betroffenen selbst bezahlt werden müssen. Auch der Kostenvergleich zwischen Taxifahrten mit dem Rollstuhl und Fahrten mit einem Großraumtaxi sind nach Meinung des Fraktionsvorsitzenden unzulässig. „Die Fahrgäste von Großraumtaxen haben die Möglichkeit zu wählen, welche Art der Beförderung sie wünschen. Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben diese Wahl nicht“, macht Koch-Böhnke deutlich. Offentsichtlich habe die Kreisverwaltung im Vorfeld der Beratungen im vergangenen Juni nicht oder nur sehr unzureichend mit dem Behindertenbeirat, den Behindertenbeauftragten und den Sozialverbänden im Landkreis Stade diskutiert, so die Vermutung der Linksfraktion und sieht sich durch die Aussagen des Buxtehuder Behindertenbeauftragen Jens Nübel in der Presse bestätigt, der die Einführung eines Rollstuhlzuschlages ebenfalls als diskriminierend bezeichnete und scharf kritisiert hat. Neben der Abschaffung des Rollstuhlzuschlags beantragt die LINKE-Fraktion einen Fond, der die Anschaffung von Rollstuhltaxen bezuschussen soll. „Statt Menschen mit Behinderungen mit einem Rollstuhlzuschlag zusätzlich in ihrer Mobilität einzuschränken, hat der Landkreis die Aufgabe, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu fördern und für mehr Teilhabe sowie Gleichberechtigung gegenüber den Menschen ohne Behinderungen zu sorgen“, unterstreicht Wihelm die Forderungen ihrer Fraktion. Wilhelm und Koch-Böhnke sind sich einig, dass die Taxiunternehmen über den Fonds bei Anschaffungen von Rollstuhltaxen unterstützt werden müssen: „Die Barrierefreiheit ist auch im Bereich der Mobilität eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein bei den Taxiunternehmen – und schon gar nicht bei den Rollstuhlfahrer/innen abgeladen werden!“
Rollstuhlzuschlag bei Taxientgeltverordnung streichen – Erwerb von Rollstuhltaxen förden
