LINKE will Kreisausgaben für Buxtehuder Autobahnzubringer mit Sperrvermerk versehen

Die Fraktion DIE LINKE will die geplanten Ausgaben des Landkreises, die für den Ausbau der Kreisstraße 40 zum Buxtehuder Autobahnzubringer vorgesehen sind, für die Haushaltsjahre 2019 und folgende per Beschluss innerhalb der derzeitigen Haushaltsberatungen mit einem Sperrvermerk versehen und hat einen entsprechenden Eilantrag an den Kreistag gestellt. Die diesbezüglich geplanten Ausgaben des Landkreises belaufen sich in den nächsten Jahren auf über 14 Millionen Euro. Die Begründung für den beantragten Sperrvermerk sind die von Anwohnern eingereichten Klagen gegen den geplanten Autobahnzubringer. Die LINKEN-Kreistagsabgeordneten Karl-Heinz Holst und Benjamin Koch-Böhnke wollen mit dem Antrag auf Sperrvermerk dafür sorgen, dass seitens des Kreistages nicht schon im Vorfeld Fakten geschaffen werden, noch bevor die Gerichte über die anhängigen Anwohner-Klagen entschieden haben. Holst: „Sollte der Landkreis bereits jetzt entsprechende Beschlüsse fassen besteht die Gefahr, dass die Kreistagsbeschlüsse mit den später getroffenen Entscheidungen der Gerichte möglicherweise nicht in Einklang zu bringen sind.“ DIE LINKE hat von vornherein öffentlich die Ansicht vertreten, dass der geplante Ausbau der Kreisstraße 40 zum Autobahnzubringer weder für Buxtehude gut noch für die Anwohner zumutbar ist. Koch-Böhnke „Wir hoffen, dass die Gerichte dem geplanten Autobahnzubringer über die Rübker Straße endlich ein Ende setzen und dann der Weg frei wird für eine vernünftige Lösung – wie z. B. die vorliegende und von der LINKEN favorisierte Variante 2a, bei welcher der Zubringer nicht mitten durch ein Wohngebiet verlaufen würde.“