LINKE: Keine Ausbaumaßnahmen der K40 bis endgültiges Urteil feststeht

In dem Streit um den Buxtehuder Autobahnzubringer geht es in eine neue Runde. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat nun auf Antrag des Landkreises Stade eine Berufung als Rechtsmittel gegen das Urteil des zuvor ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Stade zugelassen. Das Stader Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Möglichkeit einer Berufung ausgeschlossen. So wird das Zulassungsverfahren nun als Berufungsverfahren fortgeführt. Aus diesem Grund hat jetzt die LINKE-Fraktion einen Antrag gestellt, dass bis zu einem endgültigen rechtsverbindlichen Urteil keinerlei Ausbaumaßnahmen an der K40 vorgenommen werden. Die beiden LINKEN-Kreistagsabgeordneten Klemens Kowalski und Benjamin Koch-Böhnke wollen damit verhindern, dass der Landkreis Stade in der Zeit bis zu einem endgültigen und rechtsverbindlichen Urteil den vom Landkreis Stade bevorzugten Zubringer über die Rübker Straße (K40) vorbereitet. Kowalski: „Wir wollen nicht, dass der Landkreis Stade bis zum endgültigen Urteil über die Sache Fakten geschaffen hat. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag sämtliche Ausbaumaßnahmen, einschließlich der Vorbereitungsmaßnahmen wie etwa Baumfällarbeiten, verhindern.“ Aber die LINKEN gehen in ihrem Antrag noch weiter und fordern zusätzlich, dass der Landkreis Stade bis zu einem endgültigen und rechtsverbindlichen Urteil über den Zubringer die Zeit nutzt, und auch noch mal die vorliegenden Zubringer-Alternativen prüft. Für die LINKE ist die Zubringervariante mit einer in das Gewerbegebiet führenden Umgehungsstraße der Favorit, da es ihrer Ansicht nach sowohl die Natur als auch die Menschen am wenigsten belastet. Eine Null-Variante, also gar keinen Buxtehuder Autobahnzubringer, lehnt die LINKE-Fraktion ab. „Bei einer Null-Variante werden die Ortschaften automatisch zu dauerhaften Zubringern. Das ist keine Alternative, die man den Menschen dort zumuten kann“, so der Fraktionsvorsitzende Koch-Böhnke. Er hofft, dass der Kreistag dem LINKEN-Antrag zustimmt, und somit die Möglichkeit schafft, noch einmal mit allen Beteiligten, einschließlich der Kreisverwaltung, den politischen Vertretern, den Bürgern sowie Bürger- und Umweltinitiativen, ernsthaft die Alternativen neu erörtert. „Nur weil sich die Kreisverwaltung einmal auf die Zubringervariante der Rübker Straße festgelegt hat, muss sie ja nicht gegen jede Vernunft und alle begründeten Widerstände daran festhalten“, so Koch-Böhnke weiter und fügt hinzu: „Ziel muss es doch sein, eine gute Lösung zu finden, mit der letztenendes alle Beteiligten leben können und die für Mensch, Tier und Umwelt gleichermaßen zumutbar ist. Mit diesem Schritt hätte auch der Landrat zum Schluß seiner Amtszeit noch einmal die Möglichkeit, einen weiteren langwierigen Rechtsstreit zu verhindern und die Realisierung dieses unzumutbaren Zubringers zu verhindern!“