LINKE: Elbe Kliniken-Haustarif auf die landkreiseigenen Pflegeheime übertragen

Die LINKE-Fraktion im Kreistag hat beantragt, dass der vor einiger Zeit eingeführte Haustarif der Elbe Kliniken Stade-Buxtehude auch auf die landkreiseigenen Altenpflegeheime übertragen wird. Der Haustarif der Elbe Kliniken hatte für viele Beschäftigten, u. a. bei den Pflegerinnen und Pflegern, Verbesserungen der Lohnzahlungen zur Folge. Diese Verbesserungen will die LINKE-Fraktion nun auch für die Beschäftigten in den landkreiseigenen Altenpflegeheimen. Zwar sind sich die beiden LINKEN-Abgeordneten Klemens Kowalski und Benjamin Koch-Böhnke einig, dass ein Haustarif keine wirkliche Tarifbindung ersetzt, doch sei der eingeführte Haustarif zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Kowalski: „Selbstverständlich wird die LINKE auch weiterhin für eine Tarifbindung kämpfen, doch bis dahin gilt es, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten so gut es geht zu verbessern. Da ist die Übertragung des Haustarifs auf die Altenpflegeheime des Landkreises ein erster Schritt.“ Die LINKE-Fraktion begründet den Antrag damit, dass sich sowohl die Elbe Kliniken als auch die landkreiseigenen Altenpflegeheime in Trägerschaft des Landkreises befinden. Ein weiterer Träger der Elbe Kliniken ist zusätzlich zum Landkreis Stade auch die Hansestadt Stade. Zwar seien die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude GmbH, die Altenpflege Landkreis Stade Service GmbH sowie die Altenpflege Landkreis Stade gGmbH in der Gesellschaftsform von GmbH´s bzw. gGmbH organisiert, doch der Träger der Elbe Kliniken und der Altenpflegeheime ist der Landkreis Stade. Und als Träger müsse der Landkreis nun nach Meinung der LINKEN Verantwortung übernehmen und die Beschäftigten gleich behandeln. „Der Landkreis Stade muss Sorge dafür tragen, dass die Beschäftigten, wie z. B. Pflegerinnen und Pfleger, bei gleichwertiger Arbeit auch die gleiche – auch finanzielle – Wertschätzung erhalten, unabhängig davon, ob sie ihre Arbeit in der Klinik oder im Pflegeheim verrichten“, so Koch-Böhnke und fügt hinzu: „Eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten in Unternehmen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, darf es nicht geben.“