LINKE beantragt Abweichung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Ausschüsse

Die Kreistagsfraktion der LINKEN hat beantragt, dass bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen nicht, wie von der Landesregierung vor Kurzem beschlossen, das Verfahren nach D´Hondt angewandt werden soll, sondern dass – wie bisher auch – das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zur Anwendung kommen soll. Auf Buxtehuder Ratsebene hat DIE LINKE diesen Antrag zusammen mit der Partei DIE PARTEI eingebracht, die seit Kurzem auf Buxtehuder Stadtebene eine gemeinsame Gruppe bilden. Hintergrund für diese Anträge ist die kürzlich von der Niedersächsischen Landesregierung beantragte und bereits beschlossene Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung. Durch diese Änderung soll nun die Sitzverteilung für die Ausschüsse in den kommunalen Parlamenten (Kreistage und Räte) nicht mehr nach Hare/Niemeyer sondern nach D´Hondt erfolgen. Bei den kleineren Parteien und Wählergemeinschaften stößt diese Änderung auf wenig Begeisterung, da bei der Sitzverteilung nach D´Hondt die größeren Parteien bevorzugt und die kleineren Parteien eher benachteiligt werden. So führt die Änderung auf das Verteilungsverfahren nach D´Hondt z. B. auch dazu, dass kleinere Parteien in den Ausschüssen oftmals nur noch Rede- und Antragsrecht haben, aber über kein Stimmrecht mehr verfügen. Aus diesem Grund regt sich inzwischen Widerstand der kleineren Parteien. Viele kleinere Parteien, u. a. DIE LINKE, DIE PARTEI, die FDP, die GRÜNEN und die PIRATEN, versuchen nun auf verschiedenen Niedersächsischen Ebenen zu verhindern, dass die Sitzverteilung nach D´Hondt in den Kommunen zur Anwendung kommt. Denn: In den Fachausschüssen der Kreistage und Räte werden oft wichtige Entscheidungen, Beschlussvorlagen, etc. vorbereitet und abgestimmt. Der LINKEN-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Benjamin Koch-Böhnke, sieht hier einen drohenden Demokratieverlust. Koch-Böhnke: „Wenn ein Teil der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten politischen Vertreterinnen und Vertreter in den Ausschüssen kein Stimmrecht mehr haben, verlieren sie einen wichtigen Teil ihrer politischen Mitgestaltung.“ Und hier kommt der LINKEN-Antrag ins Spiel. Zwar ist die Änderung des Sitzverteilungsverfahrens von Hare/Niemeyer auf D´Hondt ein Gesetz, das auf Landesebene beschlossen wurde und sich direkt auf die Kommunen auswirkt, doch gibt es im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) im § 71 Absatz 10 die Möglichkeit, dass von dem auf Landesebene beschlossenen Sitzverteilungsverfahren auch abgewichen werden kann – aber nur dann, wenn ein entsprechender Antrag vom jeweiligen Gremium (Kreistag, Rat) einstimmig beschlossen wird. „Für jede/n gewählte/n kommunalpolitische/n Vertreter/in sollte es im Hinblick auf den drohenden Demokratieverlust selbstverständlich sein, von dem Verfahren nach D´Hondt abzuweichen und wieder das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren anzuwenden“, so Koch-Böhnke weiter.