LINKE: Anpassung der Taxitarife ja – aber nur sozial gerecht!

Die LINKE-Kreistagsfraktion hat für die Sitzung des Verkehrsausschusses einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Erhöhung der Taxientgelte“ eingebracht. Da die Höhe der Entgelte für Beförderungen in Taxen durch eine vom Kreistag zu beschließende Verordnung über die Beförderungsentgelte geregelt wird, sollen auf dieser Ausschusssitzung die seit Februar 2015 geltenden Taxitarife beraten und angepasst werden. Hierzu lag bisher ein Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) sowie der Tarifvorschlag eines von der Tarifgemeinschaft (bestehend aus den Landkreisen Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg/Wümme, Stade und Verden) in Auftrag gegebenen Gutachters vor. Sowohl der Antrag der GVN als auch das von der Tarifgemeinschaft in Auftrag gegebene Gutachten sehen aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen einen Bedarf, die Tarife zu erhöhen. Grundsätzlich sehen auch die beiden Kreistagskollegen der LINKEN, Tanja Wilhelm und Benjamin Koch-Böhnke, die Notwendigkeit einer Tarifanpassung, um die gestiegenen Kosten für die Taxiunternehmen finanziell abzufedern. Wilhelm: „Die Taxiunternehmen sind ein wichtiger Teil der öffentlichen Personenbeförderung. Die Landkreise stehen also einerseits in der Verantwortung, die Taxifirmen in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich zu arbeiten und ansererseits auch den Menschen gegenüber in der Pflicht, die Tarife sozial gerecht zu gestalten.“ Nach diesem Grundsatz unterstützt die LINKE-Fraktion auch in ihrem Antrag die Forderung des GVN, den Kilometerpreis auf 2,60 Euro, den Zuschlag für ein Großraumtaxi auf 10 Euro, den Wartezeit-Zuschlag auf 36 Euro pro Stunde sowie die Leerfahrt auf 10 Euro zu erhöhen. Eine Erhöhung des Grundpreises auf 6 Euro lehnt die LINKE hingegen mit der Begründung ab, dass dies vor allem die Kurzstrecken im Vergleich zu längeren Fahrwegen verteuert. „Von kurzen Fahrtstrecken sind besonders oft auch kranke und ältere Menschen betroffen, die selbst für kurze Wege auf ein Taxi angewiesen sind“, so Koch-Böhnke. Auch die Forderung des GVN, einen Zuschlag für Rollstuhlfahrer, die sich nicht mehr allein umsetzen können, in Höhe von 15 Euro pro Fahrt einzuführen – der Vorschlag des Gutachtens der Tarifgemeinschaft liegt hier bei 7 Euro -, lehnt die LINKE-Fraktion entschieden ab. „Es kann nicht sein, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung, finanziell bestraft werden“, so der Fraktionsvorsitzende und fügt hinzu: „dies wäre nicht nur zutiefst unsozial, sondern auch diskriminierend.“ Zwar verstehe er die Taxiunternehmen, die die Forderung eines Rollstuhlzuschlags mit den anfallenden Kosten der notwendigen technischen Ausstattung für die Fahrzeuge begründen, doch dürften nicht die Betroffenen die Kosten tragen müssen. Der notwendige Ausbau der Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens – und damit auch im Bereich der Mobilität -, sei eine wichtige Aufgabe, die von der Allgemeinheit getragen werden müsse. Aus diesem Grund fordert die LINKE-Fraktion in ihrem Antrag zusätzlich, dass sich der Landkreis Stade mit Nachdruck dafür einsetzen soll, dass das Land Niedersachsen die technische Ausrüstung von rollstuhlgerechten Fahrzeugen bei Taxiunternehmen finanziell unterstützt. Koch-Böhnke: „So wird die Barrierefreiheit in ganz Niedersachsen erhöht und auch die Taxiunternehmen finanziell entlastet!“