Keine Rechtsgrundlage für eine Enteignung des Horrorhauses

 Von Ina Frank Buxtehuder / Stader Tageblatt

BUXTEHUDE. Das Mehrfamilienhaus in der Schröderstraße 9. ist ein Dauerbrenner in der Buxtehuder Politik: In der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses stand das Gebäude durch zwei Anträge der LINKE-Fraktion zur Enteignung erneut auf der Tagesordnung. Ein verschmutztes Treppenhaus, ein Fahrstuhl, der oft nicht funktioniert, Zimmer ohne Strom – die Liste über die Klagen im Haus Schröderstraße 9 ist lang. Die LINKE-Fraktion stellte nun einen Antrag, prüfen zu lassen, ob ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden kann. „Um weiteren Schaden zu verhindern, ist ein radikaler Schritt notwendig“, hieß es unter anderem in dem Schreiben an Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt. Auch LINKE-Fraktionsvorsitzender Benjamin Koch-Böhnke trug in der Sitzung noch einmal das Anliegen vor, dass die Stadt Buxtehude, wenn denn möglich, das Haus Schröderstraße 9 übernehmen und instand setzen sollte. Die Stadt habe ja ohnehin schon Geld hineinstecken müssen – im vergangenen Jahr mussten 100 000 Euro in den Brandschutz investiert werden, damit das Haus weiterhin bewohnbar bleiben kann. Der Antrag, der im Februar gestellt wurde, hatte sich tatsächlich bereits erledigt: Die Stadt hatte das Anliegen schon geprüft. Wie Dorothea Röttger von der Stabsstelle Recht erklärte, sehe die Verwaltung keine Rechtsgrundlage für eine Enteignung. Die Gründe, die im Antrag genannt wurden, bildeten keinen gesetzlich zulässigen Enteignungsgrund. Eine Enteignung wäre nur möglich zu städtebaulichen Zwecken, oder wenn sie dem Gemeinwohl diente. Letzteres wäre wiederum nur gegeben, wenn die Enteignung der gesamten Stadt Buxtehude helfen würde, und nicht nur den Bewohnern eines Hauses. Auch Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt betonte, dass die Stadt derzeit alle ihre rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Schröderstraße 9 ausgeschöpft habe. CDU-Ratsfrau Sylvia Köhnken, die sich schon länger für eine Verbesserung der Situation in dem Haus einsetzt, bat in der Sitzung die Verwaltung darum, sich weiter um die Bewohner zu kümmern und bei Schäden im Haus gegebenenfalls in Vorleistung zu treten. Zusätzlich hatte die LINKE-Fraktion beantragt, zu prüfen, ob bei den Mietern, die Transferleistungen wie Arbeitslosen- oder Wohngeld erhalten, die Mietzahlungen von den Transferleistungsträgern direkt an die Stadt Buxtehude abgeführt werden könnten. Hintergrund: Einige Mieter der Schröderstraße 9 zahlen ihre Miete bereits nicht mehr an Sven Basner, sondern an die Stadt Buxtehude. Im Rahmen dieser sogenannten Drittschuldner-Pfändung bekommt die Stadt einen Teil des Geldes zurück, das sie in den Brandschutz investieren musste. Laut des Antrags der LINKEN sei auf die Mieter daraufhin aus dem Umfeld des Vermieters Druck ausgeübt worden. Wenigstens diese Sorge soll den Mietern durch den Antrag genommen werden. Auch dieser Antrag wurde bereits von der Verwaltung geprüft. Es ist rechtlich nicht zulässig, dass die Mietzahlungen von Transferleistungsträgern direkt an die Stadt Buxtehude abgeführt werden. Die Stadt habe ohnehin nicht das Recht, zu erfahren, welche der Mieter Transferleistungen erhalten, erklärte Dorothea Röttger. So zog Koch-Böhnke schließlich beide Anträge zurück. Da die Schröderstraße 9 in verschiedenen Ausschüssen Thema war, versprach Oldenburg-Schmidt, dass der Stand der Dinge noch einmal für alle Beteiligten zusammengefasst und an das Protokoll der Sitzung angehängt wird.