Entscheidung über Frauenhaus in Buxtehude steht noch aus

Ina Franke: Buxtehuder / Stader Tageblatt

LANDKREIS. In der jüngsten Sitzung des Kreis-Sozialausschusses gab es einen Bericht zur Frauenhausarbeit. Die fünf im Landkreis vorhandenen Plätze im Frauenhaus reichen oft nicht aus. Dennoch wurde die Entscheidung über zusätzliche Plätze in Buxtehude erst einmal vertagt. Der Landkreis Stade hat 2018 beschlossen, ein neues Konzept für die Frauenhausarbeit zu entwickeln. Im November vergangenen Jahres wurde ein neues Frauenhaus in Stade bezogen, da die zuvor genutzten Räume teilweise zu klein für größere Familien waren. Das neue Frauenhaus hat nun größere Familienzimmer und bietet Platz für fünf Frauen und ihre Kinder. Zudem ist der Verwaltungs- und Beratungsbereich jetzt getrennt vom Wohnbereich. Dass die alten Räume nicht immer für Frauen mit mehreren Kindern nutzbar waren, führte auch dazu, dass das Frauenhaus nie ganz ausgelastet war. Die Auslastung lag etwa im Jahr 2016 bei knapp über 40 Prozent und ist seitdem gestiegen, im Jahr 2019 lag sie bei knapp über 60 Prozent. Bei dem neuen Frauenhaus rechnet der Landkreis für das Jahr 2020 mit einer Auslastung von mehr als 90 Prozent. Im Jahr 2017 ratifizierte Deutschland die Istanbul-Konvention und verpflichtete sich damit, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die Konvention sieht auch vor, dass es geeignete, leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl geben muss. Konkret heißt das, dass es einen Frauenhausplatz (für eine Familie) pro 10.000 Einwohner geben sollte – die Konvention empfiehlt dies allerdings nur und schreibt es nicht vor. Diese Empfehlung zugrunde gelegt, müssten weitere Frauenhausplätze im Landkreis geschaffen werden. Die Situation müsse aber differenzierter betrachtet werden, erklärte Bettina Willenbockel vom Sozialamt. Einige Frauen müssten auch in anderen Landkreisen untergebracht werden, da dies für sie sicherer sei. Tatsache ist aber auch, dass in den Jahren 2018 und 2019 jeweils etwa 60 Frauen nicht im Frauenhaus aufgenommen werden konnten, weil alle Plätze belegt waren. Die Frauen werden aber immer an andere Frauenhäuser vermittelt, keine Frau wird einfach weggeschickt. Im Landkreis soll es künftig eine Frauenberatungsstelle geben Das Bereitstellen von Frauenhausplätzen ist eine freiwillige – also keine gesetzlich vorgeschriebene – Aufgabe des Landkreises. Dieser muss die Kosten zum größten Teil selbst tragen. Bei einem weiteren Frauenhaus müsste der Landkreis alle Kosten tragen, denn das Land Niedersachsen zahlt erst einen Zuschuss, wenn die Auslastungsquote des bestehenden Frauenhauses mindestens drei Jahre lang über 80 Prozent liegt. Wie bereits geschildert, wurde diese Quote aufgrund der vorherigen Raumsituation nie erreicht. Somit bekäme der Landkreis frühestens ab dem Jahr 2023 einen Zuschuss vom Land. Der Landkreis plant zudem, eine Frauenberatungsstelle einzurichten. Damit soll das bereits vorhandene Beratungsangebot der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) sowie die Beratung, die im Frauenhaus stattfindet, unterstützt werden. Durch intensivere frühzeitige Beratung könne für betroffene Frauen der Weg in das Frauenhaus vermieden werden. Auch das „Nach-Frauenhaus-Wohnen“ ist zurzeit Thema, denn viele Frauen bleiben lange im Frauenhaus, weil sie keine bezahlbare Wohnung finden. Die Linke-Fraktion im Kreistag hatte einen Antrag auf Schaffung eines Frauenhauses in Buxtehude gestellt – mit Blick auf die Empfehlungen der Istanbul-Konvention und im Hinblick darauf, dass Frauen in andere Regionen geschickt werden müssen, wenn das Frauenhaus voll ist, und so auch ihr soziales Umfeld verlieren. Weil noch Beratungsbedarf besteht, wurde die Entscheidung über den Antrag aber auf die November-Sitzung des Ausschusses verschoben.