Buxtehuder Politik will die Mietpreisbremse behalten

Ina Frank: Buxtehuder / Stader Tageblatt BUXTEHUDE.    

                             Die niedersächsische Landesregierung hatte Anfang August entschieden, dass die Mietpreisbremse in Buxtehude künftig wegfällt. Der Sozialausschuss hat am Dienstag diskutiert, wie die Verwaltung darauf reagieren sollte. Die Mietpreisbremse regelt, dass bei einer Wiedervermietung von Wohnraum die neue Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen (die sogenannte „Kappungsgrenze“). In Buxtehude gibt es zudem seit 2018 einen qualifizierten Mietspiegel. Ein qualifizierter Mietspiegel hat Beweiskraft, falls es eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Berechtigung einer Mieterhöhung gibt. Im Mietspiegel ist die ortsübliche Vergleichsmiete einsehbar. Bei der Berechnung spielen unter anderem Faktoren wie die Größe der Wohnung, das Baujahr und die Lage eine Rolle. Damit die Mietpreisbremse in einer Kommune gültig sei, müssten drei von vier Kriterien erfüllt werden, erklärte Fachgruppenleiter Holger Ullenboom in der Sitzung. Zum einen muss der Leerstand an Mietwohnungen sehr gering sein, das ist in Buxtehude der Fall. Zudem spielt die Mietbelastungsquote eine Rolle. Die Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Wohnungsmiete am Jahreseinkommen eines Privathaushalts wieder. In Buxtehude ist die Quote mit 16,4 Prozent zwar vergleichsweise gering, aber dennoch hoch genug, um eine Mietpreisbremse zu rechtfertigen. Allerdings sei die Differenz zwischen Angebotsmiete und Vergleichsmiete in Buxtehude nur noch gering, und durch den vermehrten Bau von Mehrgeschosswohnungen sei der Bedarf bis 2025 gedeckt. Daher habe die niedersächsische Landesregierung beschlossen, Buxtehude aus der Mietpreisbremse herauszunehmen. Die Verwaltung hat nur wenig Zeit für eine Stellungnahme Bei den Ausschussmitgliedern stieß diese Entscheidung auf Empörung, insbesondere der Umstand, dass die Stadtverwaltung über die Entscheidung nicht vorab informiert wurde und erst zeitgleich mit der Öffentlichkeit davon erfuhr. Bis 11. September muss die Stadt Stellung nehmen, diese Frist sei auch angesichts der politischen Sommerpause knapp. Benjamin Koch-Böhnke (Linke) sagte, die Neubauten seien ja nur hochpreisige Mietobjekte. Es fehle in Buxtehude an bezahlbarem, familienfreundlichen und barrierefreien Wohnraum. Dem stimmte Bettina Priebe (Grüne) zu: Wohnraum für Menschen mit geringeren Einkommen brauche es jetzt, von Neubaugebieten wie der Giselbertstraße habe die Stadt noch nichts. Sylvia Köhnken (CDU) wandte ein, dass die Mietpreisbremse allerdings auch Grenzen habe. Für neu geschaffenen Wohnraum gilt sie nicht. Wenn der Vermieter sich nicht an die Mietpreisbremse halte, sei das nur eine Ordnungswidrigkeit, und auch nach Modernisierungen in einer Wohnung gelte die Mietpreisbremse unter Umständen nicht mehr. Vermieter hätten zu viele Möglichkeiten, die Mietpreisbremse zu umgehen. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung schließlich, eine Stellungnahme zu formulieren, aus der hervorgeht, dass die Entscheidung der Landesregierung nicht akzeptiert wird und dass die Mietpreisbremse in Buxtehude weiter gelten soll. Wenn die Stellungnahme von der Verwaltung formuliert wurde, wird darüber nochmals im Verwaltungsausschuss abgestimmt.